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WELCHE DIENSTLEISTUNGEN KÖNNEN ERBRACHT WERDEN?

Als Rentenberater stehe ich Ihnen für alle Rechtsfragen zur Seite, die im Zusammenhang mit der Deutschen Rentenversicherung stehen. Kenntnisse in angrenzenden Rechtsgebieten, beispielsweise Krankenversicherungsrecht, sind absolut erforderlich, um eine kompetente Rechtsberatung anbieten zu können. Hierzu gehören ebenfalls Kenntnisse über die Verordnungen des europäischen Parlamentes und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg gehören Beratungen mit ausländischen Rentenansprüchen zur Routine.

Die Aufgaben eines Rentenberaters sind im Allgemeinen sehr vielfältig. Zum Beispiel:​

  • Individuelle Beratung Rund um das Thema Rente sowie angrenzenden Rechtsgebieten

  • Erstellung von Hochrechnungen/ Vorausberechnungen, angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse (beispielsweise Auswirkungen bei Reduzierung der Arbeitszeit​)

  • Antragstellung für alle Rentenarten - gerne auch mit durchlaufender/ mehrjähriger Betreuung, beispielsweise bei Hinterbliebenenrenten

  • Überprüfung von Bescheiden/ Rentenauskünften (auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist!

  • Gestaltung bzw. Rentabilitätsprüfung von Zahlungen zur Rentenversicherung

  • Beratung Selbstständiger, Unternehmen und Künstler; auch in der Gründungsphase

  • Rechtsberatung sowie Antragstellung zu Rehabilitationsverfahren

..und vieles mehr! Fragen Sie einfach nach!

©2020 Rentenberatung Heires

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