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WAS IST EIN RENTENBERATER?
Rentenberater sind unabhängige Experten für das Rentenrecht und keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung (o. eines speziellen Versicherungsunternehmens).
Sie sind Rechtsdienstleister (wie Rechtsanwälte) und damit an das Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz gebunden. Um die Berufsbezeichnung "Rentenberater" führen zu dürfen, bedarf es einer Eintragung im Rechtsdienstleistungs-register. Dem registrierendem Gericht ist die besondere Qualifikation und Berufserfahrung entsprechend nachzuweisen.
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